Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Avrupa Tur
Inhaber: Samet Yilmaz
Rat-Deycks-Str. 1a
51379 Leverkusen
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reiseverträge, die zwischen dem Kunden und Avrupa Tur geschlossen werden.
Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen der §§ 651a bis 651y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die Vorschriften der Artikel 250 ff. EGBGB.
§ 2 – Datenschutzhinweis
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung, die ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen gilt.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Nähere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
§ 3 – Vertragsschluss
3.1 Der Reisevertrag kann mündlich, telefonisch oder elektronisch (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) abgeschlossen werden.
3.2 Die Buchung über WhatsApp gilt als verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich (z. B. WhatsApp oder E-Mail) bestätigt wird und eine Zahlung erfolgt ist. Der Kunde wird gebeten, diese Kommunikation zu dokumentieren.“
3.3 Vor Vertragsschluss ist der Kunde verpflichtet, die vollständigen Passdaten aller Reisenden bereitzustellen.
3.4 Die Buchung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Die Annahme durch den Reiseveranstalter erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen Buchungsbestätigung oder durch die Rechnungsstellung.
3.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Reiseleistungen nach bestem Wissen auszuwählen, übernimmt jedoch keine Garantie für Qualität und Sterneklassifizierung im internationalen Vergleich.
3.6 Reisebüros und andere Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) sind nicht berechtigt, Absprachen oder Zusicherungen im Namen des Veranstalters zu treffen, sofern keine ausdrückliche Ermächtigung besteht.
3.7 Abweichende Angaben in Hotelprospekte oder Internetseiten, die nicht von Avrupa Tur herausgegeben wurden, sind nicht verbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich zum Bestandteil des Vertrags.
§ 4 – Leistungen und Pflichten des Veranstalters
4.1 Die Pflichten des Veranstalters ergeben sich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang.
4.2 Die ordnungsgemäße Auswahl von Informationsquellen und deren Weitergabe an den Kunden erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt.
4.3 Ein Auskunftsvertrag liegt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung vor.
4.4 Für Auskünfte außerhalb eines Auskunftsvertrags übernimmt der Veranstalter keine Haftung gemäß § 675 Abs. 2 BGB.
4.5 Es besteht keine Verpflichtung, das günstigste Angebot zu ermitteln.
§ 5 – Pflichten des Kunden
5.1 Mängelanzeige:
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung oder dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen.
5.2 Fristsetzung vor Kündigung:
Vor einer Kündigung wegen Mängeln (§ 651e BGB) muss eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden.
5.3 Gepäckschäden:
Gepäckverluste oder -beschädigungen sind sofort bei der Fluggesellschaft anzuzeigen (PIR-Meldung) sowie dem Veranstalter oder der Reiseleitung mitzuteilen.
5.4 Reiseunterlagen:
Der Kunde ist verpflichtet, den Veranstalter umgehend zu informieren, falls er Reiseunterlagen nicht rechtzeitig erhält.
5.5 Passpflichten und Daten:
Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner personenbezogenen Angaben. Änderungen wie Heirat, Umzug etc. sind unverzüglich mitzuteilen.
5.6 Flughafenpflichten:
Der Kunde muss sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen einfinden. Verspätungen, die zum Verlust des Fluges führen, gehen zu Lasten des Kunden.
Danke – hier geht es weiter mit dem nächsten Abschnitt der AGB von Avrupa Tur:
§ 6 – Verhalten während der Reise
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Reiseleitung Folge zu leisten.
6.2 Eigenmächtige Handlungen wie Hotel-Check-ins, Flugumbuchungen oder Stornierungen sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Reiseleitung nicht gestattet.
6.3 Der Kunde muss während der gesamten Reise telefonisch oder digital erreichbar sein.
6.4 Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass der Reiseablauf sowie andere Teilnehmer nicht gestört werden. Das absichtliche Absondern oder die Bildung exklusiver Gruppen ist zu unterlassen.
6.5 Verstößt der Kunde gegen diese Verhaltensregeln und entsteht dadurch ein Schaden, haftet er persönlich.
6.6 Bei nachhaltigen Störungen kann der Reiseveranstalter den Vertrag gemäß § 7 kündigen.
§ 7 – Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
7.1 Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder sich grob vertragswidrig verhält.
7.2 Der Veranstalter behält in diesem Fall den Anspruch auf den vollen Reisepreis, muss sich aber ersparte Aufwendungen und etwaige Erstattungen anrechnen lassen.
7.3 Bei besonders schweren Fällen kann der Veranstalter den Kunden von der Reise ausschließen und für eine Rückreise auf eigene Kosten sorgen.
§ 8 – Einreisevorschriften und Visa
8.1 Die Unterstützung bei Einreiseformalitäten durch den Veranstalter erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
8.2 Für Visa, Einreise- oder Gesundheitsvorschriften ist grundsätzlich der Kunde selbst verantwortlich.
8.3 Der Veranstalter haftet nicht für abgelehnte Visa oder verspätete Ausstellung, es sei denn, er hat diese Umstände grob fahrlässig verursacht.
8.4 Der Kunde trägt alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Stornogebühren für Flüge und Hotels.
8.5 Der Kunde muss sich rechtzeitig über notwendige Dokumente, Impfungen und Devisenvorschriften informieren und diese einhalten.
§ 9 – Reiseversicherungen
9.1 Es wird ausdrücklich empfohlen, bei Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
9.2 Diese deckt jedoch keine Kosten bei Reiseabbruch – dafür ist eine gesonderte Reiseabbruchversicherung notwendig.
9.3 Ebenso wird ein ausreichender Auslandskrankenversicherungssc
9.4 Bei Vermittlung von Versicherungen ist der Kunde für die Einhaltung der Versicherungsbedingungen selbst verantwortlich.
9.5 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Inhalte und Leistungen der vermittelten Versicherungen.
§ 10 – Zahlungsbedingungen
10.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig, deren Höhe in der Buchung benannt ist.
10.2 Bei sofort zahlbaren Flugkosten kann die Anzahlung entsprechend höher ausfallen.
10.3 Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Abreise an das Konto zu entrichten.
10.4 Bei Reisen unter 24 Stunden, ohne Übernachtung und unter 75 €, ist keine Aushändigung eines Sicherungsscheins erforderlich.
10.5 Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und Stornogebühren erheben.
§ 11 – Rücktritt durch den Kunden / Stornokosten
11.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung.
11.2 Tritt der Kunde zurück, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.
11.3 Diese richtet sich pauschal nach folgendem Schema:
11.4 Zusätzlich gelten die AGB der Fluggesellschaft. Falls deren Stornogebühren höher sind als die Pauschale, trägt der Kunde die Differenz.
11.5 Für jede Stornierung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 25 € erhoben.
§ 12 – Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus eigenen Gründen nicht in Anspruch (z. B. frühzeitige Rückreise, Krankheit), besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises.
Entstehende Mehrkosten (z. B. für Rücktransport) trägt der Kunde selbst.
§ 13 – Preisanpassung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Reisepreis nachträglich anzupassen, sofern sich:
§ 14 – Leistungsänderungen
14.1 Änderungen wesentlicher Leistungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, wenn sie nicht erheblich sind und den Charakter der Reise nicht beeinträchtigen.
14.2 Etwaige Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
14.3 Der Veranstalter informiert den Kunden unverzüglich über wesentliche Änderungen.
14.4 Im Fall erheblicher Änderungen kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise verlangen.
§ 15 – Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
§ 16 – Inkasso und Vergütungen
16.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Anzahlungen und Restzahlungen im Auftrag Dritter (z. B. Partnerunternehmen) einzuziehen.
16.2 Das gilt auch für Stornokosten und sonstige vertragliche Ansprüche.
16.3 Eine Aufrechnung mit Ansprüchen gegen Dritte ist nur zulässig, wenn der Veranstalter dafür haftet oder diese anerkannt sind.
§ 17 – Reiseunterlagen
17.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Reiseunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen.
17.2 Erkennt der Kunde Fehler oder Abweichungen, muss er diese umgehend melden. Andernfalls können Ersatzansprüche eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
§ 18 – Reklamationen gegenüber vermittelten Unternehmen
18.1 Der Kunde muss Reklamationen gegenüber vermittelten Leistungsträgern fristgerecht selbst vornehmen.
18.2 Der Veranstalter gibt dem Kunden auf Wunsch die relevanten Kontaktinformationen.
18.3 Die Weiterleitung von Ansprüchen erfolgt ohne Gewähr, außer bei grober Fahrlässigkeit.
18.4 Es besteht keine Beratungspflicht über rechtliche Schritte gegen Dritte.
§ 19 – Haftung
19.1 Die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt – es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.